Widerrufsrecht 2014 Informationen

Das Widerrufsrecht 2014 welches am 13.06.2014 in Kraft getreten ist hat seinen Ursprung bereits schon in den vorangegangenen Jahren durch die Entstehung der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie abgekürzt EU-VRRL erfahren müssen.  Ziel dieser Richtlinie ist es gewesen das Verbraucherschutzrecht in den EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren beziehungsweise mit der Verabschiedung dort einen einheitlichen Rechtestandard zu schaffen. Die Umsetzung dieser Richtlinie im deutschen Recht erfolgte in späteren Jahren durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie. Dieses hatte zur Folge das weitreichende Teile des Verbraucherschutzes insbesondere im Bereich vom Online Handel neu und teilweise auch sehr einschneidend neu geregelt wurden. Gerade die Betreiber von Online-Shops im Internet standen in der Verpflichtung diese Vorgaben des Gesetzgebers entsprechend rechtswirksam in deren Auftritt einzubauen. Diese Verpflichtung bestand am Stichtag ohne jede Übergangsfrist. Wer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist oder sich davon versucht hat freizuhalten läuft Gefahr eine kostspielige Abmahnung von einem Mitbewerber zu erhalten. Wie es sich aber jetzt schon abzeichnet gibt es immer wieder Betreiber von Online-Shops die sich nicht daran halten und das neue Widerrufsrecht 2014 ignorieren oder einfach versuchen dieses neue Widerrufsrecht 2014 nicht so zu praktizieren. Dank dem deutschen Gesetzgeber gibt es auch kein Muster einer Widerrufsbelehrung wie diese auszusehen hat. Ein Muster mit den verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung dieser Widerrufsbelehrung gibt es natürlich schon aber grundsätzlich ist es jetzt dem Betreiber selbst überlassen wie das neue Widerrufsrecht 2014 beziehungsweise die einzelnen Möglichkeiten einer Ausübung auszusehen haben. Man spricht bei der Muster Widerrufsbelehrung vom Gesetzgeber das diese in mehr als 80 verschiedenen Möglichkeiten gestaltet werden kann. Die Gestaltung der Widerrufsbelehrung beziehungsweise dem Widerrufsrecht 2014 erfolgt immer nach den spezifischen Angaben der jeweiligen Betreiber und kann daher auch je nach Ausführung der Lieferung durch den Betreiber unterschiedlich im Handling sein. Es ist daher mit Vorsicht zu genießen und sollte vom Verbraucher beziehungsweise vom Käufer der einen Artikel zurückgeben möchte immer aufmerksam gelesen werden. Wie immer kann der Teufel dort im Detail stecken. Bei Problemen im Verständnis mit dem neuen Widerrufsrecht 2014 beziehungsweise mit dessen Umsetzung ist es daher immer von Vorteil den Anbieter vor dem Kauf des Artikels zu befragen. Grundsätzlich verhält es sich aber so, dass zur Ausübung vom Widerrufsrecht 2014 eine einfache Rückgabe beziehungsweise eine bloße Rücksendung des Artikels ohne einen entsprechenden vorangegangenen Widerruf an den Verkäufer nicht mehr ausreichend ist. Der Widerruf hat gemäß dem neuen Widerrufsrecht 2014 vor der Rückgabe des Artikels zu erfolgen, kann telefonisch und auch schriftlich erfolgen und muss keinen Grund für die Rückgabe aber auf jeden Fall eine eindeutige Erklärung vom Verbraucher enthalten das dieser vom bestehenden Kaufvertrag zurücktreten und den Artikel zurückgeben möchte. Ohne eine solche Erklärung ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß dem neuen Widerrufsrecht 2014 nicht mehr möglich. Entsprechend der Verbraucherschutzrichtlinie kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht 2014 binnen 14 Tagen ab Auslieferung der Ware ohne Angaben von Gründen ausüben, indem er entweder das Muster-Widerrufsformular welches sich größtenteils im Anhang der Richtlinie befindet verwenden oder eine entsprechende Erklärung in beliebig anderer Form abgeben, aus der sein Entschluss zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgeht und keinen Zweifel an seinem Willen aufkommen lassen kann. Resultierend daraus folgt auch das die bloße Zurückweisung der Annahme einer Lieferung beim Paketboten oder aber auch die Möglichkeit die Lieferung welche für den Verbraucher in einem Paketshop oder auf dem Postamt zur Abholung lagert einfach nicht dort abzuholen nicht einer wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts entspricht. Auf diese Weise soll sichergestellt werden das der Verkäufer die aus technischen Gründen erfolgte Rücksendung der Ware da die Auslieferung der Ware nicht möglich gewesen ist nicht irrtümlich als Ausübung des Widerrufsrechts ansieht. Im Widerruf durch den Verbraucher muss auch klar hervorgehen um welchen geschlossenen Vertrag es sich handelt damit dieser auch zweifelsfrei identifizierbar ist. Zweifelsfrei reicht auch ein einfacher Telefonanruf aus in dem der Verbraucher dem Verkäufer fernmündlich seine Absicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag mitteilt. Der Verbraucher ist aber gut damit beraten dieses in schriftlicher Form zu tun und eine Kopie des getätigten Widerrufs oder die Quittung eines eventuell eingeschriebenen Briefes sorgfältig aufzubewahren, da dem Verbraucher im Falle eines eventuell bestehenden oder nicht absehbaren Problems die Beweislast für die Ausübung des Widerrufsrechts trifft. Bezugnehmend auf die alte Widerrufsbelehrung in der es noch die Möglichkeit gab dem Verbraucher die entstehenden Rücksendekosten für Artikel welchen einen Kaufpreis unter 40.00 EURO zeigten aufzuerlegen muss sich jetzt der Betreiber bei der neuen Widerrufbelehrung beziehungsweise bei dem neuen Widerrufsrecht 2014 dafür entscheiden ob er dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs des Kaufvertrages immer die entstehenden Rücksendekosten auferlegt oder ob er selbst aus welchen Gründen auch immer die Rücksendekosten für den Verbraucher übernimmt. Sollte ein Angebot vom Händler bestehen die Widerrufsware selber abzuholen ist es für den Verbraucher nur verbindlich wenn der Händler sich verpflichtet hat die Abholungskosten für diesen zu tragen. Falls dies nicht der Fall ist und falls der Verbraucher eine kostengünstigere und verlässliche Rücksendungslösung findet, die durch einen anerkannten Dienstleister angeboten wird kann der Verbraucher nicht dazu verpflichtet werden das Angebot des Händlers zur Selbstabholung anzunehmen. Sollte der Verbraucher die Rücksendung auf eigene Kosten ausführen wollen oder müssen was in der eigenen Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers liegen kann ist vom Verbraucher darauf zu achten das dieser in jedem Fall über den erfolgten Rückversand an den Verkäufer einen entsprechenden Nachweis als schriftliche Erklärung eines anerkannten Transportunternehmens oder eines Postdienstleisters vorzuliegen haben sollte in der Absender und Empfänger benannt sind. Im Falle eines eventuell vorherrschen Problems und sei es nur das die Rücksendung den Verkäufer aus welchen Gründen auch immer nicht erreicht haben sollte steht der Verbraucher beim Widerrufsrecht 2014 in der Verpflichtung die Rücksendung an den Verkäufer rechtskräftig diesem gegenüber belegen zu können. Wir hoffen das wir unseren Lesern mit diesen Ausführungen und in unseren Augen auch wichtigen  Informationen weiterhelfen konnten und weisen der guten Ordnung halber darauf hin das es sich bei den von unserem Hause gemachten Angaben nur um Erfahrungsberichte handelt welche wir selbst so erlebt haben oder erfahren mussten und das es sich hierbei um keine Rechtsberatung handeln kann. Wenn weiterführende und oder fundierte Informationen zum Widerrufsrecht 2014 gewünscht werden so wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Widerrufsrecht 2014 Informationen

Posted by:

HPP

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